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   OLG Jena, 27.01.2011 - 1 Ws 10/11   

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https://dejure.org/2011,31131
OLG Jena, 27.01.2011 - 1 Ws 10/11 (https://dejure.org/2011,31131)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.01.2011 - 1 Ws 10/11 (https://dejure.org/2011,31131)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 1 Ws 10/11 (https://dejure.org/2011,31131)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
    Auszug aus OLG Jena, 27.01.2011 - 1 Ws 10/11
    Insbesondere dann, wenn - wie hier - die Gründe für den Widerruf der Maß­regelaussetzung nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO mit denen für den Widerruf der Reststrafenaussetzung nach §§ 57 Abs. 3, 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO identisch sind, besteht kein sachlicher Grund, in Bezug auf den Widerruf der Maßregelaussetzung auf eine mündliche Anhörung zu verzichten (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 91).
  • OLG Jena, 10.02.2009 - 1 Ws 23/09

    Widerruf der Aussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 27.01.2011 - 1 Ws 10/11
    Da die Entscheidung über den Widerruf der Reststrafen- und der Maßregelaussetzung nicht zwingend gemeinsam zu treffen ist, war der an­­gegriffene Beschluss (nur) insoweit auf­zuheben und die Sache zur erneu­ten Prüfung und Entschei­dung an das Landgericht Meiningen zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.02.2009, 1 Ws 23/09 und vom 08.05.2009, 1 Ws 137/09).
  • OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19

    Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel

    Der Grundsatz zureichender richterlicher Sachaufklärung wird aber ungeachtetdessen in der Regel erfordern, dass sich das Gericht einen unmittelbaren Eindruck vom Verurteilten verschafft (so auch OLG Jena, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 Ws 10/11, juris Rn. 10; LR-Rissing van Saan/Peglau, 12. Aufl., § 67g StGB Rn. 84; vgl. ferner auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.09.1995 - 3 Ws 611/95, BeckRS 9998, 24434, NStZ-RR 1996, 91).
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.2013 - 27 Qs 54/13
    Das Ermessen reduziert sich jedoch - wie hier - auf null, wenn es auf den persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten ankommt oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder aus Gründen in der Person des Beschuldigten eine Klärung im unmittelbaren Gespräch sachdienlich erscheint (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 27.01.2011, 1 Ws 10/11).
  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine zwingend gebotene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 Ws 10/11 - juris Rdn. 10), etwa weil es die Strafvollstreckungskammer im Strafvollstreckungsverfahren unterlassen hat, ein erforderliches Gutachten einzuholen, und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachzuholenden Gutachten persönlich anzuhören wären (vgl. OLG Hamm, a.a.O. - juris Rdn. 15; OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 15; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 Ws 122/18 -).
  • KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine zwingend gebotene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 Ws 10/11 - juris Rdn. 10), etwa weil es die Strafvollstreckungskammer im Strafvollstreckungsverfahren unterlassen hat, ein erforderliches Gutachten einzuholen, und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachzuholenden Gutachten persönlich anzuhören wären (vgl. OLG Hamm, a.a.O. - juris Rdn. 15; OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 15; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 Ws 122/18 -).
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